Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt!

Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und somit nichtig!Ich habe einen teil der Begründung im Fernsehen verfolgt. So, wie die Vorratsdatenspeicherung angelegt war, darf sie nicht weiter verfolgt werden. Die bisher gesammelten Daten sind unverzüglich zu löschn. Da aber die Richtlinie aus Brüssel nicht wirklich das Problem darstellt, sondern nur die Umsetzung, ist es durchaus möglich, dass… Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt! weiterlesen