Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und somit nichtig!
Ich habe einen teil der Begründung im Fernsehen verfolgt. So, wie die Vorratsdatenspeicherung angelegt war, darf sie nicht weiter verfolgt werden. Die bisher gesammelten Daten sind unverzüglich zu löschn. Da aber die Richtlinie aus Brüssel nicht wirklich das Problem darstellt, sondern nur die Umsetzung, ist es durchaus möglich, dass es in Zukunft wieder eine Vorratsdatenspeicherung geben kann. Allerdings hat das Gericht die Messlatte dafür so hoch angelegt, dass es durchaus eine Weile dauern kann. Vor allem hat es die Speicherart, Datensicherheit und Zugriffsregeln kritisiert.
Ich fürchte, für die nächsten paar Wochen kriege ich das Grinsen nicht mehr aus dem Gesicht! 🙂 Und wenn mir jetzt noch einmal jemand sagt, den Mund aufmachen würde nix bringen, dann ... 🙂
2 Kommentare
Die Kommentare sind geschlossen.
Es könnte sogar durchaus sein, dass sich auch beim EU-Parlament noch einiges in dieser Richtung tun wird. Dort rudert man inzwischen nämlich auch etwas zurück und erste kritische Stimmen werden laut. Habe leider gerade keine Quelle zur Hand, aber heute morgen wurde auch bei Phönix darüber gesprochen.
Stimmt, zumindest hieß es, die eigentliche EU-Richtlinie solle auf den Prüfstand. Ich denke zwar nicht, dass die ganz wegfallen wird, aber es könnte durchaus sein, dass sie hier und da etwas entschärft wird.