Ich glaub, heut habe ich meinen provokativen Tag... 🙂
Der BGH hat geurteilt, dass eine Person für begangene Straftaten anderer über seinen Internetanschluss haftet, wenn diese ihren WLAN-Anschluss nicht ausreichend gesichert hat. So weit, so gut, aber was bedeutet das jetzt im einzelnen?
Grund für dieses Urteil war die Klage der Musikfirma P3. Ein Mann, der nachweislich im Urlaub war, soll illegal einen Song getauscht haben. P3 sagt nun, weil der Mann sein WLAN nicht richtig abgesichert hatte, ist er auch mitschuldig.
Ist das nicht süß? Jetzt lasse ich, nur mal hypothetisch, mit meinem gebrochenen Bein meine Krücke für ein paar Minuten unbeaufsichtigt. Irgendwer erschlägt damit jemanden, während ich nicht hinsehe. Bin ich jetzt ein Mörder? 🙂 Zur Klarstellung: Ich hab kein gebrochenes Bein, und ja, ich weiß, dieses Beispiel ist an den Haaren herbeigezogen. 🙂
Aber dieses Urteil hat wesentlich konkretere Auswirkungen: Es gibt bei verschiedenen Institutionen der Gastronomie freie WLANs, also Hotspots, über die ich frei surfen kann. Auch in Zügen hab ich das schon gesehen. Das Urteil bedeutet nichts anderes, als dass diese Hotspots nicht mehr betrieben werden können. Denn auch darüber kann man Urheberrechtsverletzungen oder schlimmeres begehen. Zu ändern wäre das nur durch eine Anmeldeprozedur, wodurch die Identität jedes einzelnen dann auch feststehen würde. Da würde aber kaum einer wirklich mitmachen.
Aber ein viel wichtigerer Aspekt ist meiner Meinung nach, dass die meisten Privatpersonen keine Ahnung haben, wie man sein WLAN absichert. Viele wissen gerade mal, wie man die Teile einschaltet und lossurft. Und die meisten nicht mal wirklich das. In meinem Bekanntenkreis wissen viele nicht mal wirklich, wozu der Router eigentlich taugt. Nun riskieren diese Privatpersonen aber Kopf und Kragen, wenn diese ungeschützt surfen, weil sie damit Abmahnungen regelrecht Tür und Tor öffnen.
Und daher auch meine Forderung: Verbietet WLAN, und zwar sofort! Das dürfte, so traurig es klingt, die einzige Methode sein, solche Personen, die nun mal keine Admins sind, vor der freidrehenden Abmahnindustrie zu schützen.
BGH-Urteil - Betreiber offener W-Lans riskieren Abmahnung
Wer ein W-Lan nicht per Passwort schützt, setzt sich künftig juristischen Risiken aus: Der Betreiber eines ungeschützten W-Lans kann laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes zur Unterlassung verurteilt werden kann, wenn über seinen Anschluss Illegales geschieht.
Ich hoffe wirklich, dass ich das Urteil falsch verstanden habe und die Situation nicht so schlimm ist, wie sie sich mir darstellt!